Ansuchen um Kilometergeld

Vergütung der Fahrtspesen für Schülerinnen und Schüler

Vergütung der Fahrtspesen für Schülerinnen und Schüler
(Laut Art. 13 des L.G. Nr. 7/1974 und Beschluss der L.R. Nr. 6/2023)

Für das Schuljahr 2023/2024 besteht wieder die Möglichkeit, die Vergütung der Fahrtspesen zu beantragen. Der Antrag wird online über die Homepage des Amtes für Schulfürsorge eingereicht. Der Zugang kann mittels SPID oder aktivierter Bürgerkarte erfolgen. Schülerinnen und Schüler, welche bei Übermittlung des Antrages das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen.

Vergütung der Fahrtspesen - Rundschreiben

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