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Vergütung der Fahrtspesen für Schülerinnen und Schüler
(Laut Art. 13 des L.G. Nr. 7/1974 und Beschluss der L.R. Nr. 6/2023)
Für das Schuljahr 2025/2026 besteht wieder die Möglichkeit, die Vergütung der Fahrtspesen zu beantragen. Der Antrag wird online über die Homepage des Amtes für Schulfürsorge eingereicht. Der Zugang kann mittels SPID oder aktivierter Bürgerkarte erfolgen. Schülerinnen und Schüler, welche bei Übermittlung des Antrages das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen.
Den Zugang zum Antrag, die Kriterien sowie andere Informationen werden so bald als möglich auf der Homepage https://www.provinz.bz.it/kilometergeld veröffentlicht.
Die Anträge können im Zeitraum vom 15. Juni 2026 bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an schulfuersorge@provinz.bz.it oder telefonisch
an 0471 412958 oder 0471 412926.
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