Transparente Verwaltung


Durch das Gesetzesdekret Nr. 33 vom 14.03.2013 soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Im Art. 9, Abs. 1 legt das Gesetzesdekret fest, dass auf der Startseite der institutionellen Webseiten der Bereich "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden muss, um die veröffentlichten Daten für alle zugänglich zu machen.

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

2. Organisation

 

3. Aufträge für Beratung und Mitarbeit

 

4. Personal

 

5. Wettbewerbe

 

6. Performance

 

7. Kontrollierte Körperschaften (für die Schule nicht zutreffend)

 

8. Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

 

9. Maßnahmen

 

10. Kontrollen im Unternehmen (für die Schule nicht zutreffend)

 

11. Ausschreibungen und Verträge

 

12. Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

 

13. Bilanzen

 

14. Immobilien und Vermögensverwaltung

 

15. Kontrollen und Erhebung zur Verwaltung

 

16. Dienste und Leistungen der Verwaltung

 

17. Zahlungen der Verwaltung

 

18. Öffentliche Bauten (für die Schule nicht zutreffend)

 

19. Planung und Raumordnung (für die Schule nicht zutreffend)

 

20. Umweltinformationen (für die Schule nicht zutreffend)

 

21. Konventionierte private Sanitätsstrukturen (für die Schule nicht zutreffend)

 

22. Außerordendliche Maßnahmen und Notfälle (für die Schule nicht zutreffend)

 

23. Weitere Inhalte 
       - Datenschutz

 


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