Im März findet das Wahlfach "Malen mit Acrylfarben statt.
Begrenzte Teilnehmerzahl!
Anmeldungen bis 28.02.2023 möglich.
Kindergarten: 09. bis 17. Januar 2023, nachträgliche Einschreibung: 23. bis 25. August 2023
Grundschule: 9. Januar bis 24. Januar 2023
Oberstufe: 15. Januar bis 15. Februar 2023
In die 1. Klasse der Grundschule sind alle Kinder einzuschreiben, die innerhalb 31. August 2023 das sechste Lebensjahr vollenden. Es können auch jene Kinder eingeschrieben werden, die innerhalb 30. April 2024 sechs Jahre alt werden (Landesgesetz vom 16.Juli 2008, Nr. 5, Art. 13).
https://my.civis.bz.it/schuleinschreibung (Startseite Bürgernetz myCIVIS)
oder
https://www.provinz.bz.it/schuleinschreibungen (Beschreibung der Provinz-Seite)
Die Grundschüler der Gemeinde Ratschings werden von Amts wegen in die Mittelschule "K. Fischnaler" eingeschrieben.
Für Grundschüler aus anderen Grundschulen ist der Einschreibetermin bis 24. Januar. Diese Schüler füllen ein Einschreibeformular aus.
Donnerstag, 23.03.2023
Donnerstag, 30.03.2023
Donnerstag, 13.04.2023 bei Bedarf
Gemäß den neuesten ministeriellen Bestimmungen vom 31.08.2022 bzgl. enge Kontakte:
- Ein Schüler/Lehrer, der positiv auf einen Antigen- oder Molekulartest auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wird für mindestens 5 Tage isoliert (der Tag des Tests gilt als T0, die Zählung beginnt also am folgenden Tag). Die Person kann die Schule mit einem negativen Testergebnis (molekular oder antigen) wieder besuchen.
- Falls ein Schüler oder Lehrer in engem Kontakt mit einer SARS-CoV-2-positiven Person steht (sei es in einer Schule oder im privaten Umfeld), muss er/sie die Selbstüberwachungsmaßnahmen unter Bezugnahme auf das Ministerialrundschreiben 19680 vom 30.03.22 einhalten, die die Verwendung von FFP-2-PSA für 10 Tage nach dem letzten Kontakt und die Durchführung eines Tests bei Auftreten von Symptomen vorsehen. Wenn der Test negativ ausfällt, die Symptome aber weiterhin bestehen, sollte der Abstrich am 5. Tag nach dem letzten Kontakt wiederholt werden.
- Für Schüler unter 6 Jahren gelten weiterhin die oben genannten Regeln zur Selbstkontrolle, aber die Pflicht zum Tragen einer Maske bleibt bestehen. Die Überwachung auf Symptome und die Durchführung von Abstrichen gilt unabhängig vom Alter.
Handelt es sich bei dem engen Kontakt um einen Elternteil, von dem das Kind nicht isoliert werden kann, wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, den Besuch von Krippen und Kindergärten zu vermeiden, bis der Verwandte negativ ist.
Schüler, die noch keine Snets Adresse haben, können ansuchen.
Bitte bis spätestens 5. September ansuchen.
Für spätere Ansuchen kann es evtl. länger dauern bis Sie die Zugangsdaten erhalten.
Alle Kinder, die dieses Jahr die Mensa in der Mittelschule besuchen möchten, müssen online eingeschrieben werden.
Wir nehmen uns Zeit. Wir hören dir zu. Wir sind Ansprechpartnerinnen bei schulischen, familiären oder persönlichen Herausforderungen.
Das Ansuchen um Befreiung vom Wahlpflichtfach ist bis 12. August im Sekretariat abzugeben.
Sehr geehrte Eltern,
während des Schuljahres können immer wieder Kopfläuse auftreten.
Das Unterbinden, dass sich Läuse in der Schule ausbreiten, hängt von der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Sanitätspersonal ab.
Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, so muss umgehend die Schuldirektion informiert werden, damit auch andere Familien, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes, verständigt werden können.
Vermutet eine Lehrperson einen Kopflausbefall, so werden die Eltern aufgefordert, das Kind zu kontrollieren.
Für die Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist ein ärztliches Zeugnis des Hausarztes bzw. des Kinderarztes erforderlich, welches den Beginn einer wirksamen Behandlung bestätigt.
veröffentlicht am 11.10.2021